TOP Ö 4: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern'' a) Kenntnisnahme des Abschlussberichtes der Vorbereitenden Untersuchungen und Festlegung der Sanierungsziele b) Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und Satzungsbeschluss c) Erlass der Richtlinien zur Förderung privater Sanierungsmaßnahmen