TOP Ö 8: Erstellung und Anpassung der Gebührensatzungen und Benutzungsordnungen der städtischen Veranstaltungsstätten. Einheitliche Umstellung auf öffentlich-rechtliche Satzungen, Berücksichtigung der Mehrwertsteuer und Gebührenanpassung ab 01.01.2023 mit Ausnahme der gemeinnützigen Vereine