TOP Ö 7: Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau Nr. 1: zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Heinsheim; Nr. 2: zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Grombach.