TOP Ö 9: Örtliche Polizeiliche Umweltschutzverordnung vom 07.04.2006 mit 1. Änderung vom 11.10.2008 (Hundeverbot im Kur- und Salinenpark) hier: Freigabe des direkten Zu- und Abgangs zum/vom Bahnhaltepunkt "Kurpark" für Hundehalter von und zur Schillerstraße nach Norden bzw. von und zur Weinbrennerstraße und Salinenstraße über den "Salinensteg" nach Süden