TOP Ö 7: Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen FeuerwehrBad Rappenau, Abteilung Bad Rappenau