TOP Ö 8: Bebauungsplan „Kandel II“ in Bad Rappenau 1. a. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB b. Beauftragung der Planungsleistung
2. a. Anordnung einer Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB b. Übertragung der Aufgaben der Umlegungsstelle an das Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn