TOP Ö 11: Bebauungsplan „Geisberg II“, Obergimpern (Verfahren nach § 13b BauGB) hier: a) Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs b) Zustimmung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem LandratsamtHeilbronn c) Satzungsbeschluss d) Übertrag von Haushaltsmittel