TOP Ö 13: Bebauungsplan "Geisberg II" in Obergimpern 1. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden 2. Zustimmung zum Entwurf 3. Erneuter Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 13 b BauGB 4. Zustimmung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB