TOP Ö 7: Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Bad Rappenau durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Haushaltsjahre 2011-2014 einschließlich Eigenbetrieb Stadtentwässerung hier: Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung