TOP Ö 9: Bebauungsplan Boppengrund II in Bad Rappenau Bonfeld hier: 1.a. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 BauGB 1.b. Zustimmung zum Vorentwurf 1.c. und Zustimmung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen 2.a. Anordnung einer Umlegung nach §46 Abs. 1 BauGB 2.b. Übertragung der Aufgaben der Umlegungsstelle an das Landratsamt Heilbronn Vermessungsamt